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   OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23   

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OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23 (https://dejure.org/2023,37355)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2023 - 5 ME 100/23 (https://dejure.org/2023,37355)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 5 ME 100/23 (https://dejure.org/2023,37355)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2019 - 6 B 1459/18

    Anspruch eines Oberrechtsrats auf Rückumsetzung auf den zuvor innegehabten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Ein Anordnungsgrund besteht deswegen in Fällen einer Umsetzung nur, wenn dem betroffenen Beamten in sonstiger Weise ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, (schlechthin) unzumutbare Nachteile drohen, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichen lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - Beschluss vom 3.12.2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 21.1.2019 - 1 B 631/18 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 18).

    Dies gilt auch, wenn Gegenstand des einstweiligen Anordnungsverfahrens eine beamtenrechtliche Umsetzungsentscheidung ist ( Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 7.10.2014 - 6 B 1021/14 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 20).

    Ein unzumutbarer Nachteil kann allerdings anzunehmen sein, wenn sich die Umsetzung als materiell offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 22 für den Fall einer fehlenden nachvollziehbaren Begründung; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 6, 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16).

    Zumindest dann, wenn die Umsetzung eines Beamten willkürlich erfolgt, liegt ein unzumutbarer Nachteil für diesen vor (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 24; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16).

    Die Rechtsschutzgarantie gebietet, dass dem Beamten die Hinnahme einer solchen Maßnahme, wenn sie sich als willkürlich erweist, auch nicht für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens zugemutet wird (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 21.06.2012 - 2 B 23.12

    Umsetzung; Umsetzungsermessen; dienstlicher Grund; Fürsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Dessen Ämter im statusrechtlichen und im abstrakt-funktionellen Sinn bleiben unberührt; dem Beamten wird ein anderer, bei seiner Beschäftigungsbehörde eingerichteter Dienstposten (= Amt im konkret-funktionellen Sinn) übertragen, der nach seiner Wertigkeit dem Amt des Beamten im statusrechtlichen Sinn zugeordnet ist ( BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - BVerwG 2 B 23.12 -, juris Rn. 7; Nds. OVG, Beschluss vom 27.3.2019 - 5 ME 163/18 - Beschluss vom 30.9.2019 - 5 ME 119/19 - Beschluss vom 4.10.2019 - 5 ME 148/19 - Beschluss vom 12.7.2021 - 5 LA 188/20 -).

    Umsetzungen müssen von einem dienstlichen/sachlichen Grund getragen sein ( BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 A 8.09 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 21.6.2012 - BVerwG 2 B 23.12 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 27.3.2019 - 5 ME 163/18 - Beschluss vom 12.7.2021 - 5 LA 188/20 -).

    Davon ausgehend hat der Dienstherr über die Umsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ( BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - BVerwG 2 B 23.12 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.7.2014 - BVerwG 2 B 33.14 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 26.05.2011 - 2 A 8.09

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Rehabilitationsinteresse; Umsetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Umsetzungen müssen von einem dienstlichen/sachlichen Grund getragen sein ( BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 A 8.09 -, juris Rn. 19; Beschluss vom 21.6.2012 - BVerwG 2 B 23.12 -, juris Rn. 8; Nds. OVG, Beschluss vom 27.3.2019 - 5 ME 163/18 - Beschluss vom 12.7.2021 - 5 LA 188/20 -).

    Die Ausübung des Ermessens wird begrenzt durch das Recht auf amtsangemessene Beschäftigung oder eine Zusicherung ( BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 A 8.09 -, juris Rn. 19; Nds. OVG, Beschluss vom 2.8.2013 - 5 ME 151/13 - Beschluss vom 30.11.2016 - 5 LA 49/16 - Beschluss vom 27.3.2019 - 5 ME 163/18 - Beschluss vom 12.7.2021 - 5 LA 188/20 -).

    Daneben sind die Belange des Betroffenen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen ( BVerwG, Urteil vom 26.5.2011 - BVerwG 2 A 8.09 -, juris Rn. 19).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 4 S 1773/18

    Umsetzung eines Beamten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Ein unzumutbarer Nachteil kann allerdings anzunehmen sein, wenn sich die Umsetzung als materiell offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 22 für den Fall einer fehlenden nachvollziehbaren Begründung; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 6, 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16).

    Zumindest dann, wenn die Umsetzung eines Beamten willkürlich erfolgt, liegt ein unzumutbarer Nachteil für diesen vor (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 24; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 1 B 631/18

    Angemessenheit eines durch eine Umsetzung übertragenen Dienstpostens; Bewertung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Ein Anordnungsgrund besteht deswegen in Fällen einer Umsetzung nur, wenn dem betroffenen Beamten in sonstiger Weise ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, (schlechthin) unzumutbare Nachteile drohen, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichen lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - Beschluss vom 3.12.2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 21.1.2019 - 1 B 631/18 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 18).

    Hat der Antragsteller demnach bereits deshalb einen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht, kann dahinstehen, ob weitere Besonderheiten des Einzelfalls - wie etwa die Übertragung einer neuen erheblich unterwertigen Tätigkeit (siehe dazu OVG NRW, Beschluss vom 21.1.2019 - 1 B 631/18 -, juris Rn. 10 ff.) oder eine vergleichsweise zeitnahe Pensionierung des Antragstellers - gleichfalls eine Vorwegnahme der Hauptsache rechtfertigten.

  • OVG Sachsen, 14.11.2018 - 2 B 302/18

    Umsetzung; Beteiligung des Personalrats; Ersatzmitglied

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Ein unzumutbarer Nachteil kann allerdings anzunehmen sein, wenn sich die Umsetzung als materiell offensichtlich rechtswidrig erweist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 22 für den Fall einer fehlenden nachvollziehbaren Begründung; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 6, 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16).

    Zumindest dann, wenn die Umsetzung eines Beamten willkürlich erfolgt, liegt ein unzumutbarer Nachteil für diesen vor (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 24; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 9.10.2018 - 4 S 1773/18 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Beschluss vom 14.11.2018 - 2 B 302/18 -, juris Rn. 16).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2021 - 5 ME 92/21

    Beamter; Umsetzung; Vorwegnahme der Hauptsache; Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Ein Anordnungsgrund besteht deswegen in Fällen einer Umsetzung nur, wenn dem betroffenen Beamten in sonstiger Weise ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere, (schlechthin) unzumutbare Nachteile drohen, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr ausgleichen lassen (Nds. OVG, Beschluss vom 14.6.2021 - 5 ME 70/21 - Beschluss vom 3.12.2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 21.1.2019 - 1 B 631/18 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 18).

    Dies gilt auch, wenn Gegenstand des einstweiligen Anordnungsverfahrens eine beamtenrechtliche Umsetzungsentscheidung ist ( Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 7.10.2014 - 6 B 1021/14 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 04.07.2014 - 2 B 33.14

    Ermessensentscheidung bei Umsetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Davon ausgehend hat der Dienstherr über die Umsetzung nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ( BVerwG, Beschluss vom 21.6.2012 - BVerwG 2 B 23.12 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 4.7.2014 - BVerwG 2 B 33.14 -, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2023 - 6 A 1822/21

    Umsetzung; Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Wiederholungsgefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Der Schwerpunkt der einheitlichen Maßnahme der Umsetzung liegt vorliegend auf der "Wegsetzung" des Antragstellers von dem langjährig von ihm besetzten Dienstposten des Leiters des Bauamtes und weniger auf der "Hinsetzung", d. h. auf der Übertragung des Dienstpostens "Stabsstelle für Klimaschutz/Sicherheitsingenieur/Zentrales Gebäude- und Liegenschaftsmanagement/GEG" (vgl. auch Nds. OVG, Beschluss vom 12.7.2021 - 5 LA 188/20 - OVG NRW, Beschluss vom 15.9.2023 - 6 A 1822/21 -, juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2014 - 6 B 1021/14

    Umsetzung; Anordnungsgrund; Willkürverbot; Amtsangemessenheit; Amtsangemessene

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2023 - 5 ME 100/23
    Dies gilt auch, wenn Gegenstand des einstweiligen Anordnungsverfahrens eine beamtenrechtliche Umsetzungsentscheidung ist ( Nds. OVG, Beschluss vom 3.12.2021 - 5 ME 92/21 -, juris Rn. 9; OVG NRW, Beschluss vom 7.10.2014 - 6 B 1021/14 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 21.3.2019 - 6 B 1459/18 -, juris Rn. 20).
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